Im Oktober hat Ernst etwas beonderes organsiert!!

Wir besichtigen das "Haus der Jugend" am Scheideweg. 

Aus den Gebäuden der ehemaligen Schule am Bürgerbusch (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) am Eßkamp 126 ist durch umfangreiche Umbauten ein Haus für die Jugend entstanden. Bereits im November 2022 wurde hier eine Kindertagesstätte eingerichtet. Nunmehr sind die Arbeiten soweit abgeschlossen, dass der städtische Fachdienst Jugend und Gemeinwesenarbeit eingezogen ist. Außerdem finden in dem Gebäude der Stadtjugendring und die Jugendwerkstatt der VHS ein neues Zuhause. In dem neuen Gebäude befinden sich auch ein 200 m² großer Veranstaltungsbereich, ein großzügiger Besprechungsraum sowie ein Gastronomie-Bereich. Die Räumlichkeiten sollen auch außerhalb der originären Öffnungszeiten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

 

Der Leiter des Fachdienstes, Christian Fritsch, hat sich bereit erklärt, uns die Räumlichkeiten und deren Nutzungsmöglichkeiten zu zeigen. Wir treffen uns dazu am Dienstag, den 17. Oktober 2023 um 18.00 Uhr am „Haus der Jugend“ Eßkamp 126. Wer teilnehmen möchte, melde sich bitte bis zum 13.10.2023 unter Tel. 0441/34149 oder per E-Mail an ernst.aumann@ewetel.net an.

 

Ernst Aumann

 

NWZ Besuch

Am  30.8. haben wir uns im Medienhaus der NWZ getroffen. Wir wurden von    Markus Minten, dem Leiter der NWZ-Stadtredaktion, empfangen. Er zeigte uns zunächst die wunderschön angelegten Außenanlagen, die auch für die Bürger über die Maria-von-Jever-Straße erreichbar sind.  Im Verlagsgebäude beeindruckten uns die modernen hellen Arbeitsräume, alle ausgestattet mit der heute erforderlichen EDV-Infrastruktur. Er führte uns durch die verschiedenen Redaktionsbereiche und zeigte auf, wie die Arbeitsweise der Redakteure heute funktioniert. Immer wichtiger wird die Aufbereitung der einzelnen Beiträge  für den Druck der Zeitung und die Präsentation im Internet durch die Datenverarbeitungsfachleute.  In der abschließenden Diskussionsrunde wies er auf die Probleme bei der Papierbeschaffung und der rechtzeitigen Zustellung der Zeitung  hin.  Wir bedanken uns bei der Nordwest Mediengruppe und Herrn Minten für die sehr informativen Einblicke in die Arbeit der Zeitungsmacher.

Entwurf der Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung

Sie befinden sich hier: Informationen

Sehr geehrter Bürgervereinsmitglieder,
nach der Diskussionsrunde mit den Grundstückseigentümern hat die Stadt die Planungen für  Weißenmoor / Südbäkeniederung zunächst bis zum Herbst zurückgestellt.
So teilt Sie mit, dass die für Mittwoch, 3. Februar 2016 - Bürgerversammlung entfällt!

Ein neuer Veranstaltungstermin wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Nordwest-Zeitung und auf der Internetseite zum Entwurf der Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung bekannt gegeben. Zum Entwurf der Rahmenplanung finden Sie hier im Internetportal der Stadt Oldenburg nähere Informationen

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Aumann

Neubau Famila-Getränkemarkt

Am 11.Juni fand in der Schule Am Bürgerbusch die öffentliche Vorstellung des Neubauvorhabens statt. Der Baukörper zwischen Eßkamp und dem Famila Markt soll durch einen Neubau von rd. 100 m Länge und 24 m Breite und einer Höhe von 7,70 m bis 9.90 m  ersetzt werden. Im vorderen Bereich zum Eßkamp ist ein Getränkemarkt, in der Mitte ein kleiner Shop und im südlichen Bereich ein Drogeriemarkt vorgesehen. Die Parkplätze an der Westseite bleiben erhalten. Die Bepflanzung bleibt überwiegend erhalten. 

E. Aumann

Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkeniederung

In der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am 18. Juni hat Frau Stadtbaurätin Gabriele Nießen den 1. Entwurf eines Rahmenplanes für das Weißenmoor und die Südbäkeniederung vorgestellt. In dem Rahmenplan werden alle Bestandsdaten und die Entwicklungsmöglichkeiten zusammengefasst. Hier gilt es den Natur- und Landschaftsschutz mit den landwirtschaftlichen Nutzungen und  baulichen Nutzungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen. So ist angedacht, zwischen Bürgerbuschweg und Weißenmoorstraße, parallel zum Scheideweg, Bauland auszuweisen. Weiter könnte eine Bebauung südlich des Sackhofsweges ermöglicht werden. An der Südbäke wird ein Regenrückhaltebecken für erforderlich gehalten.

Bei einer Fahrradtour am 9. September sollen das Gelände erkundet und die Vorstellungen der Verwaltung erläutert werden. Der Bürgerverein wird sich mit den Planungen auseinandersetzen und sie konstruktiv begleiten.    E. Aumann

Neubau Kreyenstraße 35-39

Am 4. Mai wurden die Anlieger und der Bürgerverein von Joachim   Buchwald und Daniel Schütt von der Kreyenstraße Projekt GmbH über die geplante Neubebauung informiert. Nach dem Abriss der vorhanden Gebäude sollen direkt an der Kreyenstraße eine Wohnanlage mit 30 Wohnungen für betreutes Wohnen und 10  Pflegeplätzen sowie ein zweigeschossiges Geschäftshaus entstehen. Dahinter sind vier Mehrfamilienhäuser mit je sechs Wohnungen und dahinter vier Einfamilienhäuser geplant. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt von der Westseite aus entlang der Kegelbahn des OKC. In der Diskussion wurde festgestellt, dass die Oberflächenentwässerung des Baugebietes und der anliegenden Grundstücke geregelt werden muss. Von den Anliegern und dem Bürgerverein wurde der Projektentwickler gelobt, dass er sie bereits in dem frühen Stadium informiert und in die Planungen einbezogen hat. 

Sanierungsverfahren - Sachstand Juni

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat am 18. Juni einstimmig zugestimmt, für die geplanten Sanierungsgebiete „Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp“ und  „Untere Nadorster Straße“   Städtebauförderungsmittel beim Land zu beantragen. Die Beschlüsse und die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sind im Internet im Ratsinformationssystem unter http://buergerinfo.oldenburg.de als Vorlagen zur o.a. Ausschusssitzung einzusehen.

 

In dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp“ wird vorgeschlagen,

· die Autobahn nicht in das Sanierungsgebiet einzubeziehen,

· die Einfamilienhausbebauung nördlich des Eßkampes nicht in das Sanierungsgebiet einzubeziehen, weil von mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seitens der Eigentümer auszugehen ist,

· ggf. die Reihenhäuser am Zuschlag nicht in das Sanierungsgebiet einzubeziehen. Hier werden von den Betroffenen vor allem Maßnahmen zum Lärmschutz als erforderlich angesehen. Welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen der Sanierung  Lärmschutzmaßnahmen zu finanzieren, sollte im weiteren Fortgang der Antragstellung (Begehung) mit dem nds. Sozialministerium abgestimmt werden. Das Ergebnis dieser Abstimmung sollte dann im Zusammenhang des Satzungsbeschlusses bzw. Fördergebietsbeschlusses entsprechend Berücksichtigung finden.

 

Über die Abgrenzung wird nach einer Aufnahme in die Förderung abschließend zu entscheiden sein.

 

Von den Sanierungskosten in Höhe von ca. 12 Mio. € für „Käthe-Kollwitz-Straße“ und ca. 6,5 Mio. € für „Untere Nadorster Straße“ werden 1/3 von der Stadt übernommen, 2/3 tragen Bund und Land. 

 

Ob das Land die Gebiete in das Förderprogramm 2016 übernimmt, wird im Frühjahr 2016 entschieden. In Herbst könnte der Rat dann die förmliche Festsetzung der Sanierungen und deren Abgrenzungen beschließen.

E. Aumann

Sanierungsverfahren - Sachstand Mai

Die Stadt hat am Mittwoch, den 6. Mai 2015, im Gemeindezentrum der Ev.-luth. Kirche Ohmstede, Hartenkamp 18 eine Informationsveranstaltung über das geplante Sanierungsgebiet  „Käthe-Kollwitz-Straße“, durchgeführt. In der gut besuchten  Versammlung wurde zunächst der Ablauf des Sanierungsverfahrens vorgetragen. In dem Bereich Hoffkamp / Käthe-Kollwitz-Str. sollen durch das Verfahren die sozialen und baulichen Missstände behoben   und die Wohnsituation verbessert werden. Dies kann z.B. durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden, die Neugestaltung der Umgebung (Grünflächen, Straßen und Parkplätze), der Spiel- und Freizeitangebote sowie durch eine Verbesserung der Erschließungsanlagen erfolgen. Die Sanierungsmaßnahmen werden  mit erheblichen öffentlichen Mitteln vom Bund und Land gefördert.

Das Verfahren ist auf eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren angelegt. Für die im Sanierungsverfahren durchgeführten Straßenausbauten (z.B. des Hartenkamps) werden keine Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Nach Ablauf des Verfahrens wird vom Gutachterausschuss für jedes Grundstück ermittelt, ob sich durch das Verfahren die Bodenwerte erhöht haben. Wenn dies zutrifft, wird die Werterhöhung von den Grundstückseigentümern erhoben. Änderungen an Grundstücken und Verkäufe von Grundstücken im Verfahrensgebiet müssen durch die Stadt genehmigt werden.

 

In der Diskussion wurde von den Vertretern der Stadt gesagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A293 im Verfahren nicht gefördert werden können. Für die in dem Verfahrensgebiet liegenden Reihenhausgrundstücke am Zuschlag liegen somit keine Missstände vor, sie  haben auch durch die Sanierung keinen Vorteil. Dieses gilt auch für die Grundstücke am Eßkamp und die dahinter liegenden und bis zur Weißenmoorstraße reichenden Freiflächen. Es wurde gefordert, diese Grundstücke aus dem Verfahrensgebiet herauszunehmen. Auch die Anwohner des Gebkenweges sehen für ihre Grundstücke keine Vorteile durch die Sanierung.

    

Wie geht es nun weiter ?

Bis zum 1. Juni beantragt die Stadt beim Land Niedersachsen die Aufnahme des Gebietes in das Förderprogramm. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen soll über den Antrag am 18. Juni und der Rat am 29. Juni beraten und beschließen. Erst wenn das Land das Gebiet in das Förderprogramm 2016 übernimmt, kann der Rat die förmliche Festsetzung der Sanierung beschließen und erst ab dann gelten die rechtliche Auflagen für die Grundstücke im Sanierungsgebiet. Danach werden unter Beteiligung der Einwohner und der  Grundstückseigentümer die einzelnen Sanierungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt.

 

Die Stadt hat zugesagt, das Protokoll über die Informationsveranstaltung im Internet zu veröffentlichen.

 

Ernst Aumann

Wilhelmshavener Heerstraße eingeweiht

Freigabe der Straße, Foto: BV

 

Am Dienstag, den 19. Mai haben wir mit den Vertretern des Rates, der Stadtverwaltung und den Anliegern die neu ausgebaute Wilhelmshavener Heerstraße eingeweiht. In seiner Ansprache schilderte der Vorsitzende des Bürgervereins den langen Kampf für den Ausbau.

 

Bereits vor 25 Jahren wurde vom Bürgerverein ein Ausbau der Wilhelmshavener Heerstraße gefordert. So berichtete die Stadtverwaltung bereits am 21.3.1990 in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen und Verkehr, dass  Verbesserungsmaßnahmen für den Rad- und Fußweg an der Wilhelmshavener Heerstraße sehr wichtig seien. Nach Angaben der Polizei wurden in den vorangegangenen 5 Jahren 31 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung registriert. In diesem Zusammenhang empfahl die Polizei, von der Rennplatzstraße bis in den Mündungsbereich der Weißenmoorstraße die Firmenzufahrten im Verlauf des Fuß-/Radweges als rote Radwegefurten anzulegen.  

 

Seit 2000 kämpfte der Bürgerverein verstärkt für die Verkehrssicherheit im Bereich der Wilhelmshavener Heerstraße und für den Ausbau. So wurde mit Schreiben vom 30.06.2000, 30.10.2005, 10.10.2006 und 21.01.2007 an die Stadt mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die Ansiedlung der  Verbrauchermärkte (Lidl, Dänisches Bettenhaus etc.) eine erhebliche Gefährdung der Radfahrer und Fußgänger auf dem nur an der Westseite der viel befahrenen Straße vorhandenen Rad- und Fußweg bestand. Es war hier schon zu mehreren schweren Unfällen gekommen. Weiter war der Ausbauzustand des Radweges völlig unzureichend; bei Regenwetter war er mit Pfützen übersät und für Fußgänger ohne Gummistiefel kaum zu passieren.

 

Nachdem wir gegen die Ansiedlung von McDonald´s an der Wilhelmshavener Heerstraße protestiert hatten, wurden in einer  Vorlage für den Verkehrsausschuss und in dem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 8.10.2007 nur eine auffällige Beschilderung der Ausfahrten und eine farbliche Kennzeichnung des Rad- und Fußweges vorgeschlagen. Auch eine Beschränkung auf die Fahrbeziehung rechts rein bzw. rechts raus löste nicht die Gefährdung der auf der linken Fahrbahnseite der Wilhelmshavener Heerstraße fahrenden Radfahrer.

 

Da vom Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung damals keine Initiative zur grundlegenden Verbesserung der Situation zu erwarten war, haben wir mit Scheiben vom 11.12.2008 unsere Ratsmitglieder aufgefordert, die Gefährdungssituation durch einen schnellstmöglichen Bau eines Fuß- und Radweges auf der Ostseite der Straße oder den gesamten Ausbau der Wilhelmshavener Heerstraße zu beheben.

Der Stadtrat teilte unsere Ansicht und der Ausbau wurde vom   Verkehrsausschuss am 21.4.2008 und vom Rat am 28.4.2008 einstimmig in die Dringlichkeitsliste als vordringlicher Bedarf aufgenommen. In der Sitzung des Verkehrsausschuss am 19.10.2009 legte die Verwaltung einen Vorentwurf für den Straßenausbau vor.  Die Maßnahme war aber noch nicht mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegt. So haben wir am 15.12.2009

die Fraktionen gebeten, die für den Ausbau erforderlichen Mittel in das Investitionsprogramm und den Haushalt der Stadt aufzunehmen.

 

Weiter haben wir zu den Vorentwürfen der Ausbauplanung am 01.12.2009 eine Stellungnahme abgegeben.

 

Am 21.10.2013 wurde der Ausbau vom Verkehrsausschuss beschlossen. Da die Maßnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in die Förderung für 2014 aufgenommen wurde, hat auch der Rat die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro bewilligt, so dass in 2014 mit dem Ausbau begonnen werden konnte. An den Ausbaukosten müssen sich die Anlieger durch Straßenausbaubeiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz und der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung beteiligen. 

 

Der Ausbau umfasst einen ca. 600 m langen Abschnitt zwischen Etzhorner Weg und Weißenmoorstraße. Die Hauptverkehrsstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/Tag und etwa 1.000 Radf./Tag. Eine beidseitige Anlage von durchgängigen getrennten Geh- und Radwegen war aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Die Anlage von beidseitigen Nebenanlagen stellt jedoch im Vergleich zu früher eine deutliche Verbesserung dar. Für den  vorhandenen Querungsbedarf werden zwei Querungshilfen in Form von Mittelinseln sowie eine bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlage Höhe Weißenmoorstraße angeboten. Als Bepflanzung ist die Ergänzung des Baumbestandes zur Herstellung einer Eichenallee erfolgt. Für den Bereich vor dem Autohaus Freese ist ein Park- bzw. Lieferstreifen eingerichtet worden, um zu verhindern, dass Autotransporter beim Be- bzw. Entladen den nachfolgenden Verkehr behindern und gefährden.

 

Nach 15 Jahren intensiver Bemühungen um einen Ausbau der Wilhelmshavener Heerstraße, sind wir an Ziel angekommen.

 

Von den Ratsherren Franz Norrenbrock und Heinz Backhaus, dem Leiter des städtischen Amtes für Verkehr und Straßenbau Prof. Bernd Müller, der die Grüße des Oberbürgermeisters Jürgen Krogmann überbrachte, und dem Vorsitzenden des Bürgervereins Ernst Aumann wurde zum Zeichen der Freigabe ein Trassenband durchschnitten.  

 

Ernst Aumann

 

Baumfällungen an der Nadorster Straße

Oldenburg-Nadorst, 7. August 2014

 

Städtischen Fehlplanungen fallen an der Nadorster Straße zwei Stadtbildprägende ca. 40 Jahre alte Sumpfeichen zum Opfer. In der Vorlage für den Umweltausschuss für dem 4.7. steht folgendes:

 

„Entsprechend dem städtebaulichen Konzept bzw. nach Vorgabe des B-Planes werden in dem Bereich der Nadorster Straße 142 bis 146 mehrgeschossige Baukörper (3 Vollgeschosse, 1 Staffelgeschoss) bis an die Grenzlinie herangeführt. Zwei der im Gehwegbereich stehenden etwa 18 Meter hohen Sumpfeichen stehen nur etwa einen Meter von der Grenzlinie entfernt und überragen mit ihren Baumkronen die Grenze um mehrere Meter bzw. haben das Nachbargrundstück intensiv durchwurzelt. In der 28. Kalenderwoche werden entlang der Grenzlinie etwa 8 Meter lange Spundwände ins Erdreich getrieben. Hierfür wird ein „freier Luftraum“ von etwa 13 bis 14 Metern benötigt. Als Folge müssten die beiden Sumpfeichen bis zum 04.07.2014 etwa stammparallel bis in die Baumspitze aufgeschnitten werden. Weiterhin wird durch die Spundung massiv in die Wurzelsubstanz eingegriffen und aufgrund der einseitigen Wurzelorientierung Richtung Privatgrundstück sicherlich über 50% der Wurzelmasse zerstört. Im Ergebnis wird damit die Standsicherheit der Sumpfeichen und Versorgung der Baumkronen in Frage gestellt. Zur Wiederherstellung der Standsicherheit müssten zeitnah die „Windsegel“, also die belaubten Baumkronen, erheblich eingekürzt werden, sodass als Folge der Kronenkappung zwei der Blattmasse beraubte, nicht lebensfähige Bäume bis zum Herbst vor Ort verbleiben.

Aus fachlicher und arbeitstechnischer Sicht ist diese Verfahrensweise nicht vertretbar. Daher wurde die Fällung am 03.07.2014 vorweggenommen. Vogelnester oder sonstige artenschutzrechtlich relevante Strukturen waren zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden. Im Spätherbst ist die Nachpflanzung eines größeren Laubbaumes (Stammumfang 25 bis 30 cm) im Bereich des Parkstreifens in eine vorhandene Verkehrsgrünfläche in Höhe des Gebäudes beabsichtigt.

Der monetäre Wert der beiden Bäume (6.492,- €) ist nach dem Sachwertverfahren „Methode Koch“ ermittelt worden und wird dem Bauherrn in Rechnung gestellt.“

 

Neben den gefällten Bäumen wurde ein dritte Eiche im Kronenbereich erheblich verstümmelt. Die Bäume wurden bereits vor der Beschlussfassung im Ausschuss gefällt. Wir haben diese Art des städtischen Umweltschutzes mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, werden doch von normalen Bürgern weit größere Anstrengungen erwartet, große Bäume zu schützen und zu erhalten.

 

Hier hat die Naturschutzbehörde der Stadt versagt. Die Grenzbebauung und die Tiefgarage hätten unter normalen Umständen nicht genehmigt werden dürfen.

 

Ernst Aumann

1. Vorsitzender

 

Fußwegeprogramm

Im Zuge des Rad- und Fußwegeprogramms wurde der Bordstein an der Einfahrt zum Freibad Flötenteich beseitigt, so dass nunmehr ein barrierefreier Zugang rund um den Flötenteich möglich ist.

Ernst Aumann

Rad- und Fußwege

Im Entwurf des Rad- und Fußwegeprogramms 2014 ist vorgesehen, die Fahrradabstellanlagen bei der IGS Flötenteich zu sanieren und zu erweitern.

Ernst Aumann

Radweg Eßkamp

Unsere Forderung, für die Radwege am Eßkamp wieder die Benutzungspflicht

einzuführen, wurde von der Stadtverwaltung abschlägig beschieden.

 

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung 1997 wurde den Radfahrern auf Hauptverkehrsstraßen mit geringer Verkehrsbelastung (unter 5.000 Kfz pro Tag) die Möglichkeit eingeräumt, sowohl vorhandene Radwege zu benutzen als auch im Blickfeld

der Kraftfahrer auf der Fahrbahn zu fahren.

 

Die von uns beschriebenen gefährlichen Situationen sind weder von der Stadt noch von der Polizei bei verschiedenen Ortsterminen registriert worden. Die Stadt sieht daher

 

keinen Anlass, die Benutzungspflicht wieder einzuführen.

Ernst Aumann, 1. Vorsitzender



Bürgerverein

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derzeit über den 2. Vorsitzenden

Sven Wilde

Nadorst(at)astob.de

 

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